KAPITEL 2 Visum und Aufenthaltsstatus

2.1 Verfahren bei der Einreise

Jeder ausländische Staatsangehörige, der nach Japan einreisen möchte, muss über einen gültigen Pass verfügen, der grundsätzlich ein Visum entsprechend dem Zweck der Einreise nach Japan enthält, das vorher von einer japanischen Botschaft, einem Konsulat oder einer anderen diplomatischen Vertretung Japans im Ausland (nachfolgend mit „diplomatische Vertretung Japans im Ausland“ bezeichnet) ausgestellt wurde. Bei der Einreise nach Japan wird der ausländische Staatsangehörige am Einreiseort (Port of Entry) von einem Grenzbeamten überprüft, von dem er einen Einreisestempel erhält und der den Aufenthaltsstatus (Status of Residence) sowie die Aufenthaltsdauer bestimmt.

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